2 Jahre Garantie!
Sie wollen keinen Gestank nach Haustieren oder Nikotin und kein verschmutztes, vermacktes, zerkratztes Gerät?
Dann lieber gleich zu Saugerservice!
Das Unternehmen verfügt über 10-jährige Erfahrung in der Reparatur und Aufbereitung von Vorwerkstaubsaugern.
Sie sind unsicher, ob das Gerät Ihren Bedürfnissen entspricht? Das ist in wenigen Minuten besprochen. Die Hotline ist für Sie täglich zwischen 10:00 und 20:00 Uhr erreichbar.
Tel: 02361/9977730
Vorwerk elektrische Teppichbürste EB 360
Die EB 360 ist die aktuelle Elektrobürstengeneration aus dem Hause Vorwerk. Sie ist auf dem Teppichboden durch ihre rotierenden Walzen unschlagbar und wird per Softtaste einfach für die Reinigung von Hartböden umgeschaltet. Mit neueren Staubsaugern erkennt die EB370 die Untergründe automatisch. Die EB 360 zeigt ihr ganzes Können besonders bei den so hartnäckigen Tierhaaren auf Ihrem Teppichboden.
Die von mir angebotenen Geräte sind technisch zu 100% in Ordnung und befinden sich in einem sehr sauberen und ordentlichen Zustand.
Die EB 360 passt problemlos an folgende Vorwerk Geräte:
Kobold 130, 131, 135, 136, 140, 150
Tiger 252, 260, 265, 270
Die elektrisch angetriebene Teppichbürste EB 360 wird angeboten mit unserem Sorglospaket, bestehend aus:
-1x neuwertiger Originalmotor
-1x Gelenk und Tunnel im Topzustand
-1x neue Bürstrollen
-Innen und außen hygienisch gereinigt
-Private Endverbraucher erhalten 2 Jahre Garantie auf Motor & Elektronik
-Kunden im Bereich B2B erhalten 1 Jahr Garantie auf Motor & Elektronik
Das Gesamtpaket macht die EB 360 zum Allrounder und Sie können folgende Untergründe problemlos reinigen:
Teppichböden, Laminat, Fliesen, Parkett, Steinböden, Kork & PVC-Böden.
Weiteres Zubehör für Ihre Vorwerk Geräte auf Nachfrage.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse und Versandkostenübernahme (8,50€ DHL) oder Barzahlung bei Abholung!
Rechnung
-Sie erhalten eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Die gesetzliche Umsatzsteuer kann nicht gesondert ausgewiesen werden. (Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG)