2Jahre Garantie!
Sie wollen keinen Gestank nach Haustieren oder Nikotin und kein verschmutztes, vermacktes, zerkratztes Gerät?
Dann lieber gleich zu Saugerservice!
Das Unternehmen verfügt über 10-jährige Erfahrung in der Reparatur und Aufbereitung von Vorwerkstaubsaugern.
Sie sind unsicher, ob das Gerät Ihren Bedürfnissen entspricht? Das ist in wenigen Minuten besprochen. Die Hotline ist für Sie täglich zwischen 10:00 und 20:00 Uhr erreichbar.
Tel: 02361/9977730
Vorwerk Tiger 260 inklusive elektrischer Teppichbürste EB 351
Der Tiger 260 mit EB351 ist bewährte Qualität aus dem Hause Vorwerk. Er zeigt seine ultimative Saugleistung in Verbindung mit der EB 351 besonders bei den hartnäckigen Tierhaaren auf Ihrem Teppichboden.
Die EB 351 ist die beste Elektrobürste aus dem Hause Vorwerk. Sie ist auf Teppichböden durch ihre rotierenden Walzen unschlagbar und per Fußpedal einfach umschaltbar für die Reinigung von Hartböden.
Die von mir angebotenen Geräte sind technisch zu 100% in Ordnung und in einem sehr sauberen und ordentlichen Zustand.
Der Tiger wird angeboten mit unserem Sorglospaket 260:
-1 x neuer Motor (1000 Watt)
-1 x Elektrosaugschlauch mit 3 regelbaren Saugstufen
-1 x Saugrohr
-1 x elektrische Teppichbürste EB 351
-1 x neue Bürstrollen
-1 x neue Fugendüse
-5 x Filtertüten
-5 x Duftstäben
-1 x Allergikerfilter neu
-1 x Aktivkohlefilter neu
-Innen und außen hygienisch gereinigt
-Private Endverbraucher erhalten 2 Jahre Garantie auf Motor & Elektronik
-Kunden im Bereich B2B erhalten 1 Jahr Garantie auf Motor & Elektronik
Das Gesamtpaket macht den Tiger zum Allrounder und Sie können folgende Untergründe problemlos reinigen:
Teppichböden, Laminat, Fliesen, Parkett, Steinböden, Kork & PVC-Böden.
Weiteres Zubehör für Ihre Vorwerk Geräte auf Nachfrage.
Bezahlung
-Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse und Versandkostenübernahme(8,50€ DHL) oder Barzahlung bei Abholung!
Rechnung
-Sie erhalten eine auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Die gesetzliche Umsatzsteuer kann nicht gesondert ausgewiesen werden. (Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG)